Die Kaufpreise sind, falls nicht anders vermerkt wurde, in EURO angegeben.
Unser Verkaufs-Angebot
ist freibleibend und kann sich jederzeit durch Verkaeufe, Wegfall von Sonderpreisen,
Preisaenderungen oder Neuzugaengen aendern. Bitte beachten Sie, dass wir
keine Gewaehr für die Beschreibungen unserer Partnerbueros uebernehmen
koennen. (Schreibfehler, Uebersetzungsfehler usw.)
Irrtum bleibt vorbehalten.
Infos
zu m² Angaben in Spanien:
Bitte beachten Sie dabei,
dass in Spanien mit "Konstruktions-m²" gerechnet wird, dies bedeutet,
Aussenmauern und Innenwaende werden bei der Angabe der m² mitgerechnet.
Gerechnet wird jeweils von Außenwand zu Außenwand zzgl. Terrassen.
Porche = ueberdachte Terrasse
Patio = ummauerter
Aussenraum fuer Waschmaschine oder aehnliches.
Die Flaechen von Porche und Patio werden in Spanien in der Berechnung der
Konstruktions-
Flaeche mitgerechnet, normale (offene) Terrassen nicht.
Gemeinschaftsanlagen:
Bei Gemeinschaftsanlagen
(Eigentumswohungen, Reihenhaeuser) fallen fuer die Pflege der Gemeinschaftsanlagen
wie -Garten und -Pool -Wege, Strom, Bewaesserung, Reparaturen usw.
monatliche Umlagen an. Diese Umlagen sind
ganz verschieden und
werden von der Eigentümergemeinschaft selbst in den jährlichen
Eigentümerversammlungen gemäß Wirtschaftsplan festgelegt.
Diese sind ganz verschieden und hängen auch mit der Groesse der Pool-
bzw. Gartenanlagen, Pflegeintensitaet, Anzahl der Wohneinheiten in der
Anlage, Neubauten oder ältere Objekte usw. usw. usw. zusammen.
Als kleine Anhaltspunkte
können Sie evtl. nehmen:
Kleinere Reihenhäuser
in Urbanisationen mit Gemeinschatspool ca. 40,-- bis 100 Euro / Monat
Wenn Sie eine Besichtigungsreise
nach Spanien planen, so geben Sie uns bitte so bald als moeglich ( am besten
bereits ca. 1 - 3 Wochen vorher) Bescheid, damit wir fuer Sie alles vorbereiten
und uns auch genügend Zeit für
Sie nehmen können.
Unsere Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Da wir hierbei jedoch auf die Informationen unserer Auftraggeber angewiesen sind, koennen wir fuer die Richtigkeit unserer Angaben keine Gewaehr bzw. Haftung uebernehmen.
Irrtum, Preisaenderungen
und Zwischenverwertung vorbehalten.
KAUFNEBENKOSTEN
Maklerprovision:
keine
zusätzliche Käuferprovision bei allen Neubauten,
direkt vom Bautraeger, sowie bei allen Gebrauchtobjekten.
| I.T.P. | Impuesto
sobre Transmitsiones Patrimoniales
Diese Steuer fällt bei allen Immobiliengeschäften an, die NICHT der Umsatzsteuer unterliegen. Im Regelfall also beim Kauf von Gebraucht- bzw. 2.-Hand-Objekten. Diese Grundbesitzübertragungssteuer etwa zu vergleichen mit der Grunderwerbsteuer in Deutschland, beträgt im Land Valencia derzeit 7% aus dem beurkundeten Kaufpreis. Die Umschreibung der Immobilie auf den Käufer wird erst dann im Grundbuch vorgenommen, wenn diese Steuer bezahlt wurde. |
| I.V.A. | Impuesto del Valor Añadido
(entspricht der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer)
Diese Steuer fällt immer dann an, wenn die Immobilie von einer mehrwertsteuerpflichtigen Firma ( Baufirma, Promotor ) erworben wird. Das bedeutet, z.B. beim Kauf von Neubauten fällt für den Käufer STATT der I.T.P. die I. V. A. auf Neubauten in Höhe von derzeit 7% an. ( Ermaessigter Steuersatz auf Wohngebäude). Beim Kauf von Grundstuecken alleine ( also ohne Haus ), nachträglichen Bauten wie Pool oder Garage oder bei Gewerbeobjekten betraegt die I.V.A. 16% (nicht ermaessigt, Normalsatz). |
| plus
valia |
Impuesto sobre el Incremento
del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana
Bodenwertzuwachssteuer Gemeindliche Wertzuwachssteuer die den Wertzuwachs von Grund und Boden besteuert, Gebäude die auf diesem Grundstück stehen werden nicht berücksichtigt. Grundlage ist nicht die Escritura, sondern Gemeindetabellen ( Katasterwerte ) und wie lange sich das Grundstück im Besitz des Verkäufers befunden hat. War die Immobilie über
20 Jahren im Besitz des Verkäufers wird der Wertzuwachs aus maximal
20 Jahren ermittelt.
|
| Spekulations steuer | Spekulationsgewinn
- Retencion
Dies ist der Gewinn zwischen Einkauf der Immobilie und dem Verkauf der Immobilie und muss in der Einkommensteuer-Erklärung versteuert werden. Es gelten jeweils die Werte in der Escretura. Nichtresidenten versteuern den Spekulationsgewinn mit 35 Prozent. Für Residenten ergibt sich der Steuersatz aus dem Gesamteinkommen, wenn diese weniger als 1 Jahr in seinem Besitz war. Ab 2003 beträgt diese 15% wenn die Immobilie über ein Jahr im Besitz war. Es gibt Freibeträge für weitere Jahre (pro Jahr 11,11 Prozent Freibetrag auf den Veräußerungsgewinn ab dem 3. Jahr des Immobilienbesitzes. Für genauere Informationen über den Steuersatz fragen Sie bitte Ihren Steuerberater, wir können hier nur einen kleinen Überblick über die Steuern verschaffen und hier nicht jede Ausnahme, weitere Regeln usw. erklären. Wichtig Ist der Verkäufer Nichtresident ist der Käufer verpflichtet 5% des Kaufpreises einzubehalten und für den Verkäufer beim Finanzamt abzuführen. Tut er dies nicht und zahlt dem Verkäufer die vollen 100% des Kaufpreises und der Verkäufer ist für das spanische Finanzamt nicht zu erreichen, wird der Käufer für die Schulden des Verkäufers beim Finanzamt herangezogen. |
| Beurkundungs Steuer | Impuestro
sobre Actos Juridicos Documentados IAJD
Diese Steuer fällt bei allen Beurkundungen beim Notar an. Diese Steuer ist vom Käufer zu bezahlen und beträgt beim Kauf einer Hauptwohnung für Residenten 0,1 % des Immobilienwertes lt. Escretura und bei Nichtresidenten 1 %. |
| IBI
Grundsteuer |
Impuesto
sobre Bienes Inmuebles IBI
Diese Steuer ist eine Immobiliensteuer die mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar ist. Versteuert wird der Katasterwert der Immobilie. Sie wird von den Gemeinden erhoben, die Hebesätze sind je nach Gemeinde verschieden und betragen in der Regel zwischen 0,65 und 1,1 %. Die Steuer ist jährlich im August fällig. |
Notargebuehren:
Notar und Registergebuehren fallen mit ca. 0,5% - 2% des Kaufpreises (
nach Gebührentabellen )
zu Buche und sind vom Kaeufer
zu bezahlen.
Wasser und Strom:
Bei Neubauten kommen noch Gebuehren fuer die Wasser- und Stromvertraege
hinzu (diese sind
direkt an die Strom- und Wasserwerke zu bezahlen)
Informationen zum Immobilienkauf
In Spanien haben Sie beim Immobilienkauf oder -Verkauf die selben Rechte und Pflichten wie ein Spanier.
Beim Kauf von Grundbesitz wird auch mit einem Privatvertrag ein rechtsgueltiger Kaufvertrag geschlossen.
Die Eigentumsuebertragung
erfolgt auch ohne eine notatrielle Kaufurkunde (Escritura).
Zur Eintragung in das
Grundbuch (Registro de la Propiedad) ist aber eine notarielle Kaufurkunde
noetig.
Trotz Kostenersparnis
(und trotz vermeindlich guten Ratschlägen von Bekannten) sollten Sie
aber auf eine
notarielle Beurkundung
keinesfalls verzichten !
Die jaehrlichen Haus-
und Grundbesitzsteuern sind im Vergleich zu Deutschland niedrig und betragen
derzeit:
-- Vermoegenssteuer ( Patrimonio )
ca. 0,2% des Kaufpreises
-- Einkommenssteuer ( Renta )
ca. 0,5% des Kaufpr.oder Katasterwertes
-- Grundsteuer
( IBI )
ca. 0,6% des Katasterwertes
je nach Gemeinde verschieden
Beispiele zur Vermögens-
und zur Einkommensteuer.
Ein Ehepaar besitzt eine
Villa mit einem Katasterwert ( Valor Catastral ) von 120.000 Euro und hat
diese für
180.000 Euro lt. Kaufvertrag
gekauft.
Einkommensteuer:
2% des Katasterwertes
also 2 % aus 120.000 = 2.400 Euro hieraus 25 % Steuer = 600 Euro Steuer
Vermögenssteuer:
0,2 % des ausgewiesenen
Kaufpreises, also 0,2 % aus 180.000 Euro = 360 Euro.
Der Katasterwert ist ein
offizieller Schätzwert und dieser Wert erscheint auf Iher jährlichen
Quittung zum IBI, der
kommunalen Steuer auf
Immobilienbesitz. Sollte dieser Katasterwert nach 1995 merklich angehoben
worden sein,
kommt ein Steuersatz
von 1,1% statt 2 % zum Ansatz.
Zur Vermögenssteuer
( Impuesto sobre el Patrimonio ) Sie wird auf jeglichen Kapitalbesitz von
Residenten in
Spanien erhoben, also
Bankguthaben, Anteile an Immobilien, Barvermögen usw. Auch Nichtresidenten
müssen
Ihre Immobilie in Spanien
versteuern. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Bei der Vermögenssteuer
gibt es bei teureren Wohnungen einen Satz von 0,3% bzw. progressiv steigenden
Steuersatz. Genaueres
erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater in Spanien vor Ort.
Ein steuerlicher Vertreter
ist in Spanien nicht mehr zwingend vorgeschrieben aber sehr empfehlenswert,
wenn
Sie sich im spanischen
Steuerrecht nicht oder nur unzureichend auskennen.
(Ausnahme: wenn
Sie mehr als nur eine Immobilie besitzen oder gewerblich taetig sind).
Als Steueradresse muessen
Sie eine spanische Adressse angeben, da Steuerbescheide nicht nach Deutschland
verschickt werden und Saeumniszuschlaege gleich 25% der Steuerschuld ausmachen.
(Wir helfen Ihnen gerne
weiter).
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