1. Reiseanmeldung
und Reisebestätigung
Mit Ihrer schriftlichen
( Brief/Fax/Mail ) oder fernmündlichen Reiseanmeldung ( Buchung )
bieten Sie verbindlich den Abschluß des Mietvertrages an. An das
Angebot sind Sie bis zur schriftlichen Zusage oder Absage durch uns gebunden.
Der Miet- /Reservierungsvertrag
kommt mit der schriftlichen Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von
uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung, sowie die notwendigen
Anreiseunterlagen (Anfahrtsbeschreibung, genaue Adresse des Leistungsträgers
(= Vermieters), Telefonnummer usw zugesandt.
Die Korrektur von Irrtümern,
wie z. B. Aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Sonderwünsche, Buchungen
unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig,
wenn sie durch uns schriftlich auch so bestätigt werden.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß
ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% - 50% ( je
nach Vermieter ) des Mietpreises zu bezahlen. Die Restzahlung von 80% bis
50% bezahlen Sie je nach Vermieter vor Ort bei Schlüsselübergabe
oder bei den meißten unserer Leistungsträger bereits
4 - 8 Wochen vor Reiseantritt auf deren Konto in Spanien oder Deutschland, bzw. an uns zur
Weiterleitung an den Vermieter.
(Wie das im Einzelfall
geregelt ist, steht immer in der Objektbeschreigung unter Zahlungsbedingungen
)
Die genaue Adresse, Kontonummer
usw. erhalten Sie mit der Bestätigung Ihrer Reservierung.
3. Besondere
Bedingungen und Hinweise
Nebenkosten
Feste Kosten, die auf
jeden Fall gezahlt werden müssen, sind im Mietpreis eingeschlossen.
Variable Kosten, die
von der Zahl der reisenden Personen, oder vom Verbrauch abhängen (z.
B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Bettwäsche, Endreinigung, Telefon usw.) werden
teilweise, je nach Vermieter direkt vor Ort bezahlt oder bereits bei der Buchung.
Bitte beachten Sie hier
immer die entsprechenden Hinweise unter „Nebenkosten am Ort“ bei den einzelnen
Beschreibungen zu den Mietobjekten um Missverständnisse zu vermeiden.
Reinigung
Die Grundreinigung erfolgt
jeweils durch die Mieter, unabhängig von der Endreinigung, durch die
Vermieter. Bei der Beschreibung der Mietobjekte wird darauf hingewiesen,
ob Bettwäsche, Handtücher usw. mitzubringen sind oder ob diese
im Mietobjekt vorhanden sind.
Haustiere
Ob ein Haustier erlaubt
oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Beschreibung.
Ein Haustier muß auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe
bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Beschreibung
erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich immer nur nur für
EIN Haustier. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend
das im Haus oder in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen
ist, oder daß in dem von Ihnen gebuchte Objekt nicht doch zeitweise
Haustiere gehalten werden. Das liegt z. B. an der Struktur einer Ferienanlage
mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine
Vorschriften gemacht werden können, oder daran, daß der Vermieter
eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte
mit mitgebrachten Hunden vermeiden will.
Kaution
Dem Mieter steht aus
Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschl. Mobiliar und Gebrauchsgegenständen
zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und dessen Inventar,
sowie evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher
Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit
durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung bzw. Gäste
entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Vermieter bzw. Leistungsträger
ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution
zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe
des Mietobjektes zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden
eventuelle Schadenersatzsansprüche des Vermieters nicht berührt.
Personenzahl
Das Mietobjekt darf nicht
mit mehr Personen belegt werden, als in der Beschreibung angegeben und
auf der Reservierungsbestätigung angegeben wurde. Die angegebene maximale
Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein.
Ausnahme: Wenn eine anderslautende
Regelung ausdrücklich vereinbart und auch durch uns bestätigt
wurde. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige
Personen zurück bzw. auszuweisen.
Sonderangebote,
Rabatte
Bei Sondernangeboten
oder Rabatten sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer
zu bezahlen. Rabatte werden nur auf den normalen Mietpreis gewährt,
nicht jedoch auf die Nebenkosten wie z.B. Strom, Gas usw.
Ankunftszeit,
Abreisezeit
Die Ankunftszeit am Anreisetag
sowie die Übergabe des Mietobjektes am Abreisetag, entnehmen Sie bitte
der einzelnen Mietbeschreibungen.
In der Regel sind folgende
Zeiten festgehalten:
Ankunft nach 17.00 Uhr
- Abreise bis 11.00 Uhr
4. Leistungen
und Preise
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Ferienhausvermieter
bzw. -Agenturen sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reservierungsbestätigung.
Kann das von Ihnen gebuchte Ferienobjekt aus anderweitigen Gründen
nicht zur Verfügung gestellt werden (höhere Gewallt, Wasserrohrbruch, Feuer, oder ähnliches),
wird Ihnen vor Ort ein gleichwertiges oder höherwertiges Objekt zum
gleichen Preis zur Verfügung gestellt, sofern es irgenwie möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten
die den bezahlten Betrag komplett zurück.
5. Reiserücktritt
Sollte es aus, welchen
Gründen auch immer, nötig sein von Ihrer gebuchten Unterkunft
zurückzutreten, so veranlassen Sie dies so früh als möglich.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen,
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich ( per Einschreiben
) zu erklären. Maßgebend für den Reiserücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag
zurück bzw. treten Sie ohne Stornierung des Reservierungsvertrages
Ihren Urlaub erst gar nicht erst an, so sind wir berechtigt, folgende
Rücktrittsgebühren (Stornokosten) abhängig vom Zeitpunkt
der Stornierung zu berechnen:
Rücktritt
bis 61 Tage vor Mietbeginn
20 % des Mietpreises
Rücktritt
60 - 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt
34 - 15 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises
Rücktritt
14 - 4 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Bei einem späteren
Rücktritt muß der gesamte Mietpreis berechnet werden.
Beachten Sie etwaige
abweichende Regelungen bei der Beschreibung des Mietobjektes der verschiedenen
Leistungsträger.
Sollte es uns gelingen, das von Ihnen gemietete Objekt nach Ihrer Stornierung erneut zu vermieten, sind in jedem Fall 20 % des Mietpreises als Bearbeitungsgebühr zu bezahlen, mindestens jedoch Euro 100,--.
Rücktritt
durch den Vermieter:
Die Vermittlungs-Agentur
Dietsch bzw. der entsprechende Vermieter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reservierungsvertrag kündigen:
A) ohne Einhaltung
einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung des Mietvertrages trotz
Abmahnung nachhaltig stört, oder durch sein Verhalten andere gefährdet,
oder sich vertragswidrig verhält.
B) ohne Einhaltung
einer Frist, wenn die Durchführung des Mietvertrages infolge höherer
Gewalt
(z. B. Naturkatasstrophen,
Terrorismus, Krieg usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird.
Kündigt die Vermittlungs-Agentur
Dietsch bzw. der Vermieter den Mietvertrag nach Punkt A), dann verfällt
der gesamte Mietpreis ersatzlos.
Kündigt die Vermittlungs-Agentur
Dietsch bzw. der Vermieter den Mietvertrag nach Punkt B) vor Reisebeginn,
so werden die eingezahlten Mietpreise bzw. Anzahlungen selbstverstädnlich
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
6. Umbuchung
Umbuchungen sind auf
Ihren ausdrücklichen Wunsch bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich,
jedoch ohne Gewähr auf ergebnisreiche Umbuchung.
Eine Umbuchung kann nur
innerhalb des Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers erfolgen (bedeutet nur zwischen Objekten des selben Vermieters).
Für Umbuchungen
stellen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 40 ,-- in
Rechnung.
7. Haftung
Angelika Dietsch Vermittlungs-Agentur
haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der jeweiligen
Vermieter bzw. Leistungsträger, sowie die gewissenhafte Reisevorbereitung.
Die Leistungs- und Objektbeschreibungen sind jeweils vom Vermieter und
sind nur zum Teil durch persönlichen Augenschein geprüft.
Eine weitergehende Haftung
ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie z. B. Lift, Heizung, Klimaanlage, Swimmingpool usw. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder ähnliches geschied auf eigene Gefahr. Für Unfälle beim Sport oder anderen Freizeitaktivitäten wird nicht gehaftet. Ebenso haftet der Vermittler nicht für Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Naturkatasstrophen, Zerstörung der Unterkunft aufgrund höherer Gewalt oder durch Dritte verursacht werden.
Reklamationen
Eventuelle Reklamationen betreffend des Zustandes des Mietgegenstandes müssen dem Eigentümer / dem Vermittler umgehend mitgeteilt werden, der sich in diesem Falle sofort darum bemühen wird den Grund der Reklamation zu beseitigen. Dem Eigentümer ist bei berechtigten Mängeln eine angemessene Frist zur Beseitigung einzuräumen. Der Eigentümer kann eine Mietminderung nur ab dem Zeitpunkt gewähren, ab dem er von den Mängeln in Kenntnis gesetzt wurde. Der Vermieter haftet nicht für entgangene oder geminderte Urlaubsqualität und Schäden bei Diebstahl, Stromausfall, Wasserrohrbruch, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Bauarbeiten, Unwetter und dessen Folgen oder für Orts- und Landesübliche sowie Landestypische Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Tiere, Verschmutzungen und anderer Landesspezifischer Ursachen. Auch für Unfälle wird keine Haftung übernommen.
8. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet
die Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
entstehende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Beanstandungen
müssen unverzüglich vor Ort der Agentur bzw. dem Vermieter angezeigt
werden (innerhalb von 2 Tagen).
Gerichtsstand ist der
jeweilige Ort der Immobilie.
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen
des Reservierungsvertrages unwirksam werden, hat das nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reservierungsvertrages un der dazughörigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Folge.
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